Super User

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Dienstag, 27 September 2022 09:59

Intervention

als Leistung der Kinder und Jugendhilfe

 

Was ?

Die Intervention stellt eine sozialpädagogische Beratung als direkte Reaktion auf eine Straftat dar.

Ziel ist es, mit den Gesprächen einen kritischen Reflexionsraum zur Verfügung zu stellen, um weitere Straftaten zu verhindern und/oder Entwicklungshemmnisse durch die Straftat abzumildern.

Außerdem werden rechtspädagogische Informationen vermittelt, die dem jungen Menschen helfen sollen, sich als selbstwirksames und selbstbestimmtes Rechtssubjekt entwickeln zu können.

 

Wie?

  • Beratung als persönliches Gespräch (falls gewünscht unter Beteiligung der Personensorgeberechtigten) mit einem/einer Sozialarbeiter*in

  • Max. 5 Termine mit jeweils ca. 1 Stunde Gesprächszeit

  • Themen:

rechtspädagogische Informationen allgemein und am Beispiel der konkreten Straftat

Kritische Reflexion der Straftat

Einordnung der Straftat in den Lebenskontext der jungen Menschen

Reflexion und Erarbeitung von alternativen Handlungs- und Lösungsansätzen

 

Zugang

  • Anmeldung durch die örtlich zuständig Jugendgerichtshilfe

(auf Basis von Freiwilligkeit oder auf Basis einer Auflage / Weisung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes)

 

Ansprechpartner

Hr. Dau
0355/4302382
0151/17574072
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​Gefördert aus kommunalen Mitteln der Stadt Cottbus.

Dienstag, 27 September 2022 09:33

Rechtsberatung

als Leistung der Kinder und Jugendhilfe

 

Was ?

Wir bieten jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren eine allgemeine juristische Erstberatung zu straf- und zivilrechtlichen Fragen, die die Jugendlichen und Heranwachsenden aus ihrer Lebenswelt mitbringen.

Fragen zum weiteren Verlauf und Verhalten in Strafverfahren können hier genauso Thema sein wie z.B. Fragen zu Mietvertrag, Kaufverträgen oder zum Ausbildungsvertrag.

Die Beratung wird durch einen Anwalt aus dem Pool ehrenamtlicher Juristen des Trägers durchgeführt.

Das Angebot ist für die jungen Menschen kostenfrei.

Wie?

  • Beratung als persönliches Gespräch (falls gewünscht unter Beteiligung der Personensorgeberechtigten) mit einem/einer ehrenamtlich arbeitenden Jurist*in und einem/einer Sozialarbeiter*in

Zugang

  • Selbstständige Kontaktaufnahme oder

  • Anmeldung durch die örtlich zuständig Jugendgerichtshilfe

 

Ansprechpartner

Hr. Dau
0355/4302382
0151/17574072
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Gefördert durch kommunale Mittel der Stadt Cottbus.

Dienstag, 27 September 2022 09:12

Systemisches Elterncoaching

Richtlinie des Ministeriums der Justiz zur Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0) in der EU-Förderperiode 2021 - 2027

 

Was ?

Systemisches Elterncoaching ist ein Beratungskonzept und methodisches Design für Eltern(teile). Eltern sollen in der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten und ihrer erzieherischen Kompetenzen und Beziehungsfähigkeiten auf diese Weise begleitet werden. Elterncoaching setzt mit einer integrativ methodischen Prozessgestaltung am gesamten (Familien)System an. Eltern(teile) in Haft werden analog wie Eltern(teile) außerhalb der Haft mitgedacht.

Wie?

Leistungen in der JVA

  • Einzelcoaching zur Stärkung der elterlichen Rolle

  • Gruppentrainings zu den Themen Partner- Familienbeziehung & Erziehungsstile

  • Partner & Familienberatung

  • Gruppencoaching nach Haft

 

Leistungen für Angehörige und Kinder

  • Beratung der Elternteile außerhalb der Haft

  • Vernetzung und Vermittlung von weiteren Hilfeformaten

  • Familienberatung nach Haft

  • Stützung der Rechte der Kinder

  • Ggf. Multi-Familien Arbeit

 

Ansprechpartner

Hr. Kunert
0355/4302382
0160/97974830
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Dienstag, 27 September 2022 09:07

Crash-Kurs

Richtlinie des Ministeriums der Justiz zur Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0) in der EU-Förderperiode 2021 - 2027

 

Was ?

Der Crash-Kurs ist ein Angebot der sozialen Gruppenarbeit mit flankierender Einzelfallhilfe für straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren aus Cottbus und Spree Neiße. Als ein Präventionsprojekt unterstützt der Crash-Kurs ressourcenorientiert die Entwicklung von Persönlichkeitseigenschaften. Die Jugendlichen und Heranwachsenden können freiwillig bzw. im Vorfeld der Haupt- oder Berufungsverhandlung teilnehmen.

Wie?

Beratungsgespräche als Einzelfallarbeit

Möglichen Schwerpunkte können sein:

  • Gegenseitiges Kennenlernen ggf. Kennenlernen der Eltern/Angehörigen/Sorgeberechtigten
  • Klärung der Motivation und Erwartungen an das Training
  • Definierung eigener Ziele und Themen
  • aktive Unterstützung im Statusübergang Schule – Beruf
  • Einzelgespräche zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung
  • uvm.

 

Gruppenarbeit

  • Erarbeitung eines realistischen Selbstbildes und Reflexion von Verhalten und Emotionen
  • Auseinandersetzung mit der Tat
  • Gruppentraining sozialer Kompetenzen / kommunikativer Fähigkeiten
  • Erlebnisorientierte Gruppenaktivitäten

 

Beratung der Eltern

  • im Hinblick auf die Entwicklungsaufgaben der Jugendlichen und Heranwachsenden beraten wir Eltern(teile) und oder bieten Familiengespräche an

 

 

Ansprechpartner

Fr. Pöschk
0355 - 4302382
0151 - 22767720
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Fr. Kaiser
0355/4302382
0157/73680511
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Freitag, 15 Mai 2020 10:08

404

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Donnerstag, 12 September 2019 08:57

Datenschutz

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Cottbuser Jugendrechtshaus e.V.
Marienstraße 27
03046 Cottbus

vertreten durch den Vorstand:  Frau Kaiser sowie Herr Kunert

Kontakt:
Telefon: 0355-4302382
Telefax: 0355-4302383
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Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Donnerstag, 12 September 2019 08:56

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hyperworx Medienproduktionen
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Donnerstag, 12 September 2019 08:54

Der Cottbuser Jugendrechtshaus e.V. ...

versteht sich seit seiner Gründung 1998 als Anlaufstelle und Orientierungsstätte für junge Menschen. Die Schwerpunkte der Vereinsarbeit liegen auf der Vermittlung von rechtlichen und sozialen Kompetenzen als Basis zur Vermeidung von Straffälligkeit.

Der Verein arbeitet eng mit allen an der Erziehung und Bildung beteiligten Partnern in einem lokalen und regionalen Netzwerk zusammen. Fachwissen wird hierbei gebündelt und das Recht als zentrales Element des Zusammenlebens in den Mittelpunkt gestellt.

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